BMWi fördert Bau von Bunkerschiffen für LNG und erneuerbare Kraftstoffe

Zwar gehört die Kreuz- und Fährschifffahrt zu den Vorreitern auf dem Weg zur Erfüllung der für den Klimaschutz notwendigen Verschärfung der Emissionslimitierungen und Dekarbonisierungsbemühungen, doch mangelt es zum großen Teil noch an der Infrastruktur, die die Verfügbarkeit der dafür erforderlichen Brennstoffe verbessert. Begrüßt wird deshalb von der Schifffahrts- und Werftbranche, dass das Bundeswirtschaftsministerium endlich die längst überfällige Förderung für den Neubau von Bebunkerungsschiffen für LNG und erneuerbaren Kraftstoffen gestartet hat.

Findet immer weniger Akzeptanz: Abgas.
Foto: Jens Meyer

„Damit leisten wir zum einen eine weitere wichtige Unterstützung zur Bewältigung der Folgen der COVID 19-Pandemie in der maritimen Industrie. Zum anderen sorgen wir mit der Förderung für mehr Klimaschutz in der Schifffahrt. Mit der Förderung setzen wir klare Anreize zur Nutzung alternativer Kraftstoffe, damit die Luftschadstoffemissionen in der Schifffahrt sinken.“, heißt es in einer Mitteilung des BMWi. Die erforderliche Förderrichtlinie wurde am 26. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aufgrund der Umwelt- und Klimaschutzanforderungen befinde sich die Schifffahrtsbranche in einer Umbruchphase. Langfristig sollen in der Schifffahrt alternative Kraftstoffe zum Einsatz kommen, um die Emissionen in der Schifffahrt zu senken. Deshalb fördere das Bundeswirtschaftsministerium mit der neuen Förderrichtlinie den Bau von Betankungsschiffen für LNG und erneuerbare Kraftstoffe. Über die Förderung solle die Zahl der Betankungsschiffe erhöht werden und damit die zur Verfügung stehende Infrastruktur für die Betankung mit alternativen Kraftstoffen verbessert werden, damit so auch die Nutzung alternativer Kraftstoffe erhöht werden kann. Die Betankungsschiffe sollen flexibel in Seehäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland und in der Europäischen Union zum Einsatz kommen. Die Förderung trage damit auch zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben bei, die die EU Mitgliedstaaten zum Ausbau der Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe verpflichten.

Unternehmen können über eine Projektlaufzeit von maximal drei Jahren durch eine Anteilsfinanzierung mit einer Zuwendungsquote von bis zu 40 Prozent gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Neubauvorhaben bei einer Werft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland beauftragt und in der EU gefertigt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt als vom BMWi beauftragte Bewilligungsbehörde die Förderrichtlinie um. Informationen über die Antragsstellung unter www.bafa.de/lng JPM