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Grenzkontrollen auch bei Kreuzfahrtschiffen

Die Reisen mit Kreuzfahrtschiffen führen auch dann zu Grenzkontrollen, wenn während der Reise nur EU-Häfen angesteuert werden. Deshalb erlebt die Bundespolizei auch wieder regelmäßig Treffer bei Passagieren in deutschen Häfen. Am 21. Mai erwischte es in Kiel einen Passagier des Kreuzfahrtschiffes AIDAbella. Das Schiff kam nach einer Kurzreise aus Kopenhagen, als die Polizei beim stichprobenartigen Abgleich der Passagierliste einen Treffer im Fahndungssystem hatte.

Nach dem Anlegen wurde eine Streife der Bundespolizei losgeschickt, die den Mann in Empfang nahm. Nach Feststellung der Personengleichheit zwischen Mann und Fahndungsausschreibung wurde ihm der Haftbefehl eröffnet. Er wurde im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort muss er nun eine achtmonatige Freiheitsstrafe wegen Betrugs in Schleswig-Holstein absitzen.

Am 15. Mai erwischte es in Bremerhaven zwei Crewmitglieder der Mein Schiff 3. Zuerst erfasste das System bei der Einreise einen 24-Jährigen, der nach dem Anlegen des Schiffs in Bremerhaven zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle erschienen war. Beim Abgleich seiner Personalien im Fahndungssystem kam heraus, dass er seit mehreren Wochen vom Amtsgericht Karlsruhe wegen Verbreitung und Besitz von kinderpornografischen Inhalten mit Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde. Der deutsche Staatsangehörige, der als Crewmitglied auf dem Kreuzfahrtschiff beschäftigt war, hatte sich zuvor offenbar einige Zeit im Ausland aufgehalten. Da Staatsanwaltschaft und Polizei den Mann mangels Wohnortangaben nicht erfassen konnten, wurde er nun mittels Haftbefehl gesucht. Die Bundespolizisten lieferten den Gesuchten in die Bremerhavener Haftanstalt ein. Von dort wird er nach Karlsruhe überstellt.

Wenig später erschien ein 36-Jähriger Deutscher im Kreuzfahrtterminal zur Ausreisekontrolle. Er wollte als neues Besatzungsmitglied auf der Mein Schiff 2 seinen Dienst anfangen. Auch in diesem Fall schlug das Fahndungssystem zu. Gegen den Mann aus Hannover lag ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Hannover wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Der Hannoveraner hatte die gegen ihn verhängte Strafe in Höhe von mehr als 1300 Euro nicht beglichen. Er durfte jedoch schließlich an Bord, da ein Bekannter kurzerhand half und die Geldstrafe bei der Polizei in Hannover zahlte. Die Bundespolizei ließ den Mann dann nach Rückmeldung aus Hannover an Bord gehen.

Im Schnitt erwischt es pro Jahr in deutschen Häfen bis zu zehn Personen, die bei den Kontrollen bei der Ein- und Ausreise durch die Bundespolizei im Rahmen der Grenzkontrollen festgenommen werden. Im Zuge der neuen Vorgaben aus dem Bundesinnenministerium erfolgen grundsätzlich bei jeder Ankunft mit einer Fähre oder einem Kreuzfahrtschiff in den deutschen Seehäfen Kontrollen der Passagiere. Bei den Kreuzfahrtschiffen werden zudem mindestens 24 Stunden vor der Ankunft die Passagier- und Crewlisten an die Bundespolizei übermittelt. FB

Fotos: Frank Behling (Archiv)