Als zentrale maritime Behörde Deutschlands hat das in Hamburg und Rostock ansässige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Bußgelder für Verstöße gegen Vorschriften zum Meeresumweltschutz in der Seeschifffahrt deutlich erhöht. Die einzelnen Bußgeldsätze wurden zum Teil um ein Vielfaches angehoben, unter anderem für fehlende Einträge in Schiffstagebüchern.
Die verschärften Bußgeldsätze, die im neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) aufgeführt und seit dem 15.03.2022 gültig sind, sollen der besonderen Bedeutung des Meeresumweltschutzes gerecht werden und zur Abschreckung beitragen.
Verstöße werden auf Grundlage der See-Umweltverhaltensverordnung geahndet, die unter anderem die Einhaltung der Regelungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), des Ballastwasser- und des Übereinkommens über Bewuchs-Schutzsysteme (AFS-Übereinkommen) umfasst. Diese Vorschriften regeln das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt und sollen insbesondere Gewässer- und Luftverunreinigungen entgegenwirken. JPM