Links überspringen

Neuregelung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht beschlossen

Das Kabinett hat am 10. Februar 2021 eine Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht beschlossen. Sie soll Rechts- und Planungssicherheit für die Reise- und Versicherungswirtschaft schaffen. Damit wird der Verbraucherschutz gestärkt, da Kundenanzahlungen und Rückbeförderung umfassend abgesichert werden.

„Für mich als Tourismusbeauftragten ist von zentraler Bedeutung, dass die Neuregelung die Reisebranche vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht wirtschaftlich überfordert und insbesondere kleinere Anbieter nicht übermäßig belastet.“, zeigt sich der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, zufrieden mit dem Beschluss. JPM