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Norwegen verlängert Einreisebeschränkungen bis zum 24. Mai 2021

Der neue Katamaran Fjord FSTR der Reederei Fjord Line ist heute (7. Mai) zur Testfahrt zwischen Hirtshals und Kristiansand gestartet. Die Aufnahme des regulären Verkehrs verschiebt sich nach der Verlängerung der Einreisebestimmungen für Norwegen nun vorerst in den Juni.

Norwegen hat die Verschärfung der Einreisebeschränkungen, die am 29. Januar 2021 eingeführt wurden, ein weiteres Mal verlängert – zunächst bis zum 24. Mai dieses Jahres. „Die Einreisebeschränkungen gelten bis auf weiteres und werden gemäß dem Plan der Regierung zur Wiedereröffnung abgeschafft”, so Monica Mæland, Ministerin für Justiz und Notfallmanagement.

Ursprünglich sollten die Beschränkungen am 3. Mai enden. Am 20. April wurden sie jedoch bis zum 12. Mai verlängert. Nun kommt es zu einer weiteren Verlängerung. Die Regierung verfolge die Entwicklungen in der Welt genau und werde jederzeit sicherstellen, dass die Einreisebeschränkungen an die Situation angepasst werden. Niemand wolle länger als nötig strenge Einreisemaßnahmen haben, so Mæland weiter.

Erleichterung gibt es für geimpfte Personen. Personen, die mit der ersten Dosis geimpft wurden, sind drei Wochen nach der ersten Dosis bis fünfzehn Wochen später geschützt. Ab dem 5. Mai gelten für diese Personen mit einer Impfung sowie für Menschen, die in den letzten sechs Monaten an einer Covid-19-Krankheit erkrankt waren, die gleichen Erleichterungen wie für vollständig geimpfte Personen.

„Wir sind auf dem Weg zu einem etwas freieren Alltag. Heute stellen wir sicher, dass alle 1,4 Millionen Menschen, die mindestens eine Impfstoffdosis erhalten haben, die gleiche Erleichterung erhalten. Dies gilt auch für diejenigen, die in den letzten sechs Monaten Covid-19 hatten“, erklärte Ministerpräsidentin Erna Solberg auf einer Pressekonferenz.

  • Menschen, die vollständig geimpft wurden.
  • Personen, die vor drei bis 15 Wochen eine Dosis erhalten haben. Sie müssen die letzten zehn Tage in Norwegen geblieben sein.
  • Menschen, die in den letzten sechs Monaten an einer Covid-19-Krankheit erkrankt waren.

Diese Personen gelten bei Besuchen als Teil des Haushalts. Allerdings dürfen nicht mehr Besucher anwesend sein, als es ungeschützten Besuchern möglich ist, Abstand zu anderen ungeschützten Personen zu halten. Jeder, der geschützt ist, muss Abstand zu ungeschützten Personen in der Risikogruppe halten, mit der er nicht zusammenlebt. Lokale Bestimmungen in Gemeinde können diese Bestimmungen außer Kraft setzen. Für die geschützten Personen gelten auch keine Reisebeschränkungen im Inland mehr. Auf der Reise soll jedoch Abstand zu anderen Personen gehalten und eine Gesichtsmaske getragen werden.

Die Regierung hat am 5. Mai auch einen Gesetzentwurf zur Verwendung von Corona-Zertifikaten zur Konsultation vorgelegt. Danach soll ein Corona-Zertifikat den Namen, das Geburtsdatum und den Impfstatus des Inhabers sicher dokumentieren sowie darüber Auskunft geben, ob der Inhaber kürzlich einen negativen Test absolviert hat und/oder nach einer Corona-Erkrankung immun ist. JPM