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Reisehinweise des Auswärtigen Amts

Die geänderten Reisehinweise des deutschen Auswärtigen Amts haben Wellen geschlagen hinsichtlich der Einschätzung der Behörde zu Kreuzfahrten.

Hier heißt es: „Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten. Hiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit besonderen Hygienekonzepten.“

Auf Nachfrage von „AN BORD“ teilte die Pressestelle des Außenministeriums mit: „Grund für die abweichende Einschätzung zu Flusskreuzfahrten innerhalb der Europäischen Union und des Schengenraums mit besonderen Hygienekonzepten sind das fehlende Risiko des Strandens im Ausland aufgrund von Reisebeschränkungen oder Quarantänemaßnahmen, die innerhalb Europas vereinbarten einheitlichen Kriterien für touristische Reisen in Corona-Zeiten sowie das – insbesondere im Vergleich zu Fahrten auf Hochseekreuzfahrtschiffen – geringere Infektionsrisiko.“