Schlagwort: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

IMO: Neue Richtlinien für leisere Meere

Die Schifffahrt gilt als eine der Hauptquellen für dauerhaften Unterwasserlärm, der negative Auswirkungen auf das Leben im Meer haben kann. Er kann beispielsweise die Kommunikation von Meeressäugern einschränken, deren Hörsinn vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen und sie aus ihrem Lebensraum vertreiben. 

Vor diesem Hintergrund hat der Meeresumweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) auf seiner Tagung Anfang Juli in London neue Richtlinien verabschiedet, um den schifffahrtsbedingten Unterwasserlärm zu verringern.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) war an dem Prozess aktiv beteiligt. Die Richtlinien sind ein wichtiges Signal für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere.  


Silent R für Forschungsschiffe ist die anspruchsvollste der fünf Silent-Klassenotierungen. Quelle: DNV

„Im Sinne eines nachhaltigen Meeresschutzes ist es wichtig, gemeinsam internationale Richtlinien und regionale Aktionspläne zu entwickeln sowie den Unterwasserlärm grenzüberschreitend zu überwachen. Daher begrüße ich die neuen Richtlinien zur Verringerung des Unterwasserlärms sehr“, erklärt BSH-Präsident Helge Heegewaldt.

Die Richtlinien fassen den aktuellen Stand des Wissens zusammen und geben einen Überblick über technische und operative Maßnahmen, wie der Unterwasserlärm von Schiffen reduziert werden kann. So helfen sie Konstrukteuren, Schiffsbetreibern und Verwaltungen, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und mögliche Auswirkungen auf die Energieeffizienz der Schiffe zu bewerten. Sie verweisen auf internationale Messstandards, Empfehlungen und Regeln.


Erhält neben der Eisklasse E auch die Silent (R)-Notierung von DNV: die am 11. Juli 2023 bei der Neptun Werft als Flaggschiff der deutschen Forschungsflotte auf Kiel gelegte „Meteor IV“.
Rendering: Meyer/Fassmer

Außerdem enthalten sie Mustervorlagen, die Schiffseignern dabei helfen, einen Unterwasserlärm-Managementplan zu erstellen. Die neuen Richtlinien ersetzen die bisherigen aus dem Jahr 2014. Zwar sind sie nach wie vor unverbindlich, doch setzen zunehmend vor allem auch Kreuzfahrtreedereien insbesondere im Bereich der Expeditionskreuzfahrt, Betreiber von Forschungs-, Seismik-, Offshore-, Marine- und Fischereischiffen in Zusammenarbeit mit den internationalen Klassifikationsgesellschaften auf ihre Umsetzung.


Der jüngste MSC Cruises-Neubau, die am 31.05.2023 abgelieferte „MSC Euribia“ erfüllt die Anforderungen von Bureau Veritas für die Klassenotierungen COMF-NOISE-Pax 1 und COMF-Noise-Crew 2.
Foto: Jens Meyer

So gibt es derzeit bereits 100 in Fahrt oder Bau befindliche Schiffe, die über eine Silent-Notation von Det Norske Veritas (DNV) oder ein entsprechendes Statement of Compliance in Ihrem Klasse-Zertifikat verfügen. DNV GL hatte nach eigenen Angaben bereits 2010 als erste Klassifikationsgesellschaft weltweit eine solche Zusatznotierung eingeführt, die in fünf Abstufungen (A,S,F,R und E) unterschiedliche Anforderungen abdeckt.

Die internationalen Richtlinien können dazu beitragen, den Zustand der Meere zu verbessern. Im Jahr 2022 hat die Europäische Union wiederum erstmals gemeinsame Grenzwerte für Unterwasserlärm festgelegt. Wie diese Grenzwerte konkretisiert werden können, wird derzeit im Rahmen der regionalen Übereinkommen zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) und der Ostsee (HELCOM) diskutiert. Das BSH beteiligt sich daran aktiv auf internationaler, europäischer und regionaler Ebene, um den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere zu fördern. JPM

Autonome Schifffahrt: Gemeinsame Studie von BSH und Fraunhofer CNM analysiert maritime KI-Systeme

Derzeit gibt es kein Verfahren, um nautische Schiffsausrüstung mit künstlicher Intelligenz (KI) zu prüfen. Um künftig Systeme mit KI an Bord zulassen zu können, um die Schifffahrt sicherer und effizienter zu machen, haben das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie das Fraunhofer-Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen (CML) gemeinsam bereits auf dem Markt verfügbare Systeme mit KI-Ansatz analysiert sowie ein entsprechendes modellübergreifendes Prüf- und Sicherheitskonzept entwickelt. Die jetzt veröffentlichte Studie „Verification of Artificial Intelligence“ (VerifAI) wurde durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) finanziert und im Rahmen des BMDV-Expertennetzwerks durchgeführt.


Die prüfungsvorbereitende Kommunikation zwischen Hersteller und Prüfer ist das Bindeglied zwischen Sicherheitskonzept und Prüfkonzept (Koch @2023).

An Bord von Schiffen werden zunehmend Prozesse automatisiert, indem KI-Systeme eingesetzt, wobei es unter anderem darum geht, frühzeitig kritische Situationen zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Während KI-Systeme in der maritimen Wirtschaft auf großes Interesse stoßen, gibt es bei der Einführung noch große Herausforderungen zu bewältigen. Die Marktanalyse zeigt, dass KI-Systeme hauptsächlich eingesetzt werden, um Hindernisse zu identifizieren, ein Lagebild der aktuellen Situation zu erstellen, das Verhalten von anderen Schiffen vorherzusagen sowie Routen zu planen und zu optimieren. Die Autoren leiten aus den Ergebnissen verschiedene Handlungsempfehlungen ab und schaffen damit eine Diskussionsgrundlage für die Implementierung von Prüf- und Zertifikationsprozessen für KI-Systeme. Diese erleichtern unter anderem den Informationsaustausch zwischen Systemkomponenten und die Skalierbarkeit der Prüfprozesse. Ein darauf abgestimmtes Sicherheitskonzept unterstützt die Hersteller, relevante Aspekte bereits bei der Entwicklung zu berücksichtigen, um KI-Systeme zeitnah prüfen zu können.

In Zukunft könnten KI-Systeme im Schiffssimulator im BSH-Systemlabor validiert werden (Bild: Martin Portier, BSH).

„Die Digitalisierung in der Seeschifffahrt hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Durch derartige Forschung und Entwicklung trägt das BSH zusammen mit seinen Kooperationspartnern dazu bei, dass in Zukunft Systeme mit künstlicher Intelligenz an Bord zugelassen werden könnten“, so BH-Präsident Helge Heegewadt. JPM

Gemeinsame Kampagne von EMSA und BSH: Drohnen sollen Schiffsabgasfahnen über der Ostsee kontrollieren

Noch in diesem Monat startet die in Lissabon ansässige Europäische Seesicherheitsagentur (EMSA) gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine dreimonatige Drohnenmesskampagne über der Ostsee. Dabei messen Drohnen den Schwefelanteil in Abgasfahnen von Schiffen, um Verstöße gegen geltende Grenzwerte feststellen zu können. Gleichzeitig werden Bilddaten zu Zwecken der Seevermessung erhoben.

Die Drohnen starten vom Bundeswehrstandort Staberhuk an der Ostküste Fehmarns und fliegen gezielt Schiffe im Fehmarnbelt und in der Kadetrinne/Kadetrenden an, um deren Abgasfahne zu durchfliegen und mittels spezifischer Sensoren den Schwefelanteil im Abgas zu messen. Auf diese Weise kann auf den Schwefelgehalt im Kraftstoff geschlossen werden, der im Emissionsüberwachungsgebiet Ostsee (SECA) einen Anteil von 0,10% im Kraftstoff nicht überschreiten darf. 

Die Messergebnisse werden den Kontrollbehörden in sämtlichen europäischen Häfen über THETIS-EU, ein von der EMSA betriebenes Informationssystem, in Echtzeit zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise können Schiffe in ihren nächsten Anlaufhäfen gezielt für Kontrollen ausgewählt und Proben des Kraftstoffs genommen werden. Können Verstöße gegen die strengen Kraftstoffvorgaben nachgewiesen werden, so drohen den Verantwortlichen hohe Strafen.

Neben Schiffsabgasmessungen werden multispektrale Luftbildaufnahmen generiert, aus deren Daten Tiefenwerte für Flachwasserbereiche abgeleitet werden können. Gleichzeitig ist eine dreidimensionale Vermessung des Wasser-Land-Übergangs möglich. Im Rahmen der Drohnenmesskampagne wird untersucht, ob Luftbilddaten ergänzende Informationen für den Aufgabenbereich des BSH-Seevermessungsdienstes liefern können.

Die Drohnenflüge werden im Auftrag der EMSA von der norwegische Firma Nordic Unmanned durchgeführt, das. Messsystem für die Emissionsmessungen wird durch das dänische Unternehmen Explicit ApS bereitgestellt, das auch die Auswertung dieser Messungen übernimmt. JPM

Höheres Bußgeld für Meeresverschmutzer

Als zentrale maritime Behörde Deutschlands hat das in Hamburg und Rostock ansässige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Bußgelder für Verstöße gegen Vorschriften zum Meeresumweltschutz in der Seeschifffahrt deutlich erhöht. Die einzelnen Bußgeldsätze wurden zum Teil um ein Vielfaches angehoben, unter anderem für fehlende Einträge in Schiffstagebüchern.

Die verschärften Bußgeldsätze, die im neuen Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) aufgeführt und seit dem 15.03.2022 gültig sind, sollen der besonderen Bedeutung des Meeresumweltschutzes gerecht werden und zur Abschreckung beitragen.

Verstöße werden auf Grundlage der See-Umweltverhaltensverordnung geahndet, die unter anderem die Einhaltung der Regelungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), des Ballastwasser- und des Übereinkommens über Bewuchs-Schutzsysteme (AFS-Übereinkommen) umfasst. Diese Vorschriften regeln das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt und sollen insbesondere Gewässer- und Luftverunreinigungen entgegenwirken. JPM