Die Schifffahrt gilt als eine der Hauptquellen für dauerhaften Unterwasserlärm, der negative Auswirkungen auf das Leben im Meer haben kann. Er kann beispielsweise die Kommunikation von Meeressäugern einschränken, deren Hörsinn vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen und sie aus ihrem Lebensraum vertreiben.
Vor diesem Hintergrund hat der Meeresumweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) auf seiner Tagung Anfang Juli in London neue Richtlinien verabschiedet, um den schifffahrtsbedingten Unterwasserlärm zu verringern.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) war an dem Prozess aktiv beteiligt. Die Richtlinien sind ein wichtiges Signal für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere.

„Im Sinne eines nachhaltigen Meeresschutzes ist es wichtig, gemeinsam internationale Richtlinien und regionale Aktionspläne zu entwickeln sowie den Unterwasserlärm grenzüberschreitend zu überwachen. Daher begrüße ich die neuen Richtlinien zur Verringerung des Unterwasserlärms sehr“, erklärt BSH-Präsident Helge Heegewaldt.
Die Richtlinien fassen den aktuellen Stand des Wissens zusammen und geben einen Überblick über technische und operative Maßnahmen, wie der Unterwasserlärm von Schiffen reduziert werden kann. So helfen sie Konstrukteuren, Schiffsbetreibern und Verwaltungen, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und mögliche Auswirkungen auf die Energieeffizienz der Schiffe zu bewerten. Sie verweisen auf internationale Messstandards, Empfehlungen und Regeln.

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Außerdem enthalten sie Mustervorlagen, die Schiffseignern dabei helfen, einen Unterwasserlärm-Managementplan zu erstellen. Die neuen Richtlinien ersetzen die bisherigen aus dem Jahr 2014. Zwar sind sie nach wie vor unverbindlich, doch setzen zunehmend vor allem auch Kreuzfahrtreedereien insbesondere im Bereich der Expeditionskreuzfahrt, Betreiber von Forschungs-, Seismik-, Offshore-, Marine- und Fischereischiffen in Zusammenarbeit mit den internationalen Klassifikationsgesellschaften auf ihre Umsetzung.

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So gibt es derzeit bereits 100 in Fahrt oder Bau befindliche Schiffe, die über eine Silent-Notation von Det Norske Veritas (DNV) oder ein entsprechendes Statement of Compliance in Ihrem Klasse-Zertifikat verfügen. DNV GL hatte nach eigenen Angaben bereits 2010 als erste Klassifikationsgesellschaft weltweit eine solche Zusatznotierung eingeführt, die in fünf Abstufungen (A,S,F,R und E) unterschiedliche Anforderungen abdeckt.
Die internationalen Richtlinien können dazu beitragen, den Zustand der Meere zu verbessern. Im Jahr 2022 hat die Europäische Union wiederum erstmals gemeinsame Grenzwerte für Unterwasserlärm festgelegt. Wie diese Grenzwerte konkretisiert werden können, wird derzeit im Rahmen der regionalen Übereinkommen zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) und der Ostsee (HELCOM) diskutiert. Das BSH beteiligt sich daran aktiv auf internationaler, europäischer und regionaler Ebene, um den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere zu fördern. JPM