Der Parlamentarische Staatssekretär und Tourismusbeauftragter der Bundesregierung, Thomas Bareiß, MdB, nimmt heute auf Einladung der slowenischen Ratspräsidentschaft am informellen Treffen der für Tourismus zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten teil. Das Treffen findet als Videoschalte statt. Am 17. November 2021 schließt sich dann das 20. Europäische Tourismusforum an. Auf dem heutigen informellen Treffen sowie auf dem morgigen Europäischen Tourismusforum soll vor allem erörtert werden, wie der sog. „Transition Pathway“ für ein wettbewerbsfähiges und widerstandsfähiges Tourismus-Ökosystem bis 2030 und darüber hinaus gemeinsam gestaltet werden kann und wie die Tourismusbrache bei ihrem doppelten Wandel, hin zu mehr Digitalisierung und Nachhaltigkeit, passgenau unterstützt werden kann.
Der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß: „Die Tourismuswirtschaft ist von der Pandemie besonders hart getroffen. Die Kraft der letzten Monate galt der Wiederbelebung der Branche. Zukünftig gilt es zudem Tourismus nachhaltiger, digitaler und widerstandsfähiger zu gestalten. Der ‚Transition Pathway‘ beschreibt diesen Weg. Die entsprechenden Ziele und Maßnahmen gilt es unter Mitgliedstaaten, unterstützt von der Europäischen Kommission und in engem Schulterschluss mit der Branche sehr genau abwägen. Wichtig ist eine Agenda, die für die pandemiegeschwächte Tourismuswirtschaft zu bewältigen ist und sich an unternehmerischer Handlungsfreiheit und Wettbewerb orientiert.“
Das 20. Europäische Tourismusforum am 17. November 2021 bietet Stakeholdern aus Politik, Tourismuswirtschaft und Regierungen die Möglichkeit, sich über zahlreiche Themen, wie bewährte Verfahren, ihre Verpflichtungen zur Unterstützung des doppelten Wandels und zum Aufbau eines resilienten und nachhaltigen Ökosystems Tourismus auszutauschen.
Zwar gehört die Kreuz- und Fährschifffahrt zu den Vorreitern auf dem Weg zur Erfüllung der für den Klimaschutz notwendigen Verschärfung der Emissionslimitierungen und Dekarbonisierungsbemühungen, doch mangelt es zum großen Teil noch an der Infrastruktur, die die Verfügbarkeit der dafür erforderlichen Brennstoffe verbessert. Begrüßt wird deshalb von der Schifffahrts- und Werftbranche, dass das Bundeswirtschaftsministerium endlich die längst überfällige Förderung für den Neubau von Bebunkerungsschiffen für LNG und erneuerbaren Kraftstoffen gestartet hat.
Findet immer weniger Akzeptanz: Abgas. Foto: Jens Meyer
„Damit leisten wir zum einen eine weitere wichtige Unterstützung zur Bewältigung der Folgen der COVID 19-Pandemie in der maritimen Industrie. Zum anderen sorgen wir mit der Förderung für mehr Klimaschutz in der Schifffahrt. Mit der Förderung setzen wir klare Anreize zur Nutzung alternativer Kraftstoffe, damit die Luftschadstoffemissionen in der Schifffahrt sinken.“, heißt es in einer Mitteilung des BMWi. Die erforderliche Förderrichtlinie wurde am 26. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Aufgrund der Umwelt- und Klimaschutzanforderungen befinde sich die Schifffahrtsbranche in einer Umbruchphase. Langfristig sollen in der Schifffahrt alternative Kraftstoffe zum Einsatz kommen, um die Emissionen in der Schifffahrt zu senken. Deshalb fördere das Bundeswirtschaftsministerium mit der neuen Förderrichtlinie den Bau von Betankungsschiffen für LNG und erneuerbare Kraftstoffe. Über die Förderung solle die Zahl der Betankungsschiffe erhöht werden und damit die zur Verfügung stehende Infrastruktur für die Betankung mit alternativen Kraftstoffen verbessert werden, damit so auch die Nutzung alternativer Kraftstoffe erhöht werden kann. Die Betankungsschiffe sollen flexibel in Seehäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland und in der Europäischen Union zum Einsatz kommen. Die Förderung trage damit auch zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben bei, die die EU Mitgliedstaaten zum Ausbau der Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe verpflichten.
Unternehmen können über eine Projektlaufzeit von maximal drei Jahren durch eine Anteilsfinanzierung mit einer Zuwendungsquote von bis zu 40 Prozent gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Neubauvorhaben bei einer Werft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland beauftragt und in der EU gefertigt werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt als vom BMWi beauftragte Bewilligungsbehörde die Förderrichtlinie um. Informationen über die Antragsstellung unter www.bafa.de/lng JPM
Am kommenden Montag ist der Welttourismustag der Vereinten Nationen. Die Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen UNWTO ruft diesen Tag seit dem Jahr 1980 jährlich am 27. September eines Jahres aus. Der diesjährige Welttourismustag 2021 trägt das Motto „Tourismus für integratives Wachstum“. Hierbei soll es um einen nachhaltigen Neustart des Tourismus gehen mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen im Tourismus für alle zu verbessern – denn Reisen betrifft wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Ländern weltweit.
Thomas Bareiß, Tourismusbeauftragter der Bundesregierung sagte im Vorfeld des Welttourismustages: „Ich freue mich, dass wir unsere Reiselust nach und nach wieder ausleben können. Die Ankündigungen der USA, dass geimpfte Personen bald wieder einreisen können, ist dafür ein ganz starkes Zeichen. Es zeigt auch: Impfungen machen den Unterschied! Mit der Unterstützung der Bundesregierung konnte eine starke Reisebranche erhalten werden. Entscheidend ist nun, dass wir auch weltweit gestärkt aus der Krise hervorgehen können. Dies gelingt, wenn wir die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus noch stärker mit den sozialen, kulturellen und ökologischen Aspekten des Reisens zusammendenken.“
Mit der Nationalen Tourismusstrategie und dem ersten Aktionsplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind entscheidende Weichen für die Zukunft der Branche gestellt. Nachhaltigkeit und Digitalisierung sollen entscheidend zur Resilienz der Branche beitragen. Außerdem haben die umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen den Substanzerhalt der Branche gesichert.
Die Corona Pandemie hat die Tourismusbranche besonders stark beeinträchtigt. Der Inlandstourismus und das Gastgewerbe nehmen aber langsam wieder an Fahrt auf. So haben die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 48,2 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste im Juli 2021 gezählt, das sind 6 Prozent mehr als im Juli 2020. Im Gastgewerbe insgesamt haben die Umsatzzahlen im August 2021 den besten Wert seit Pandemiebeginn erreicht, hier betrug das Umsatzminus 5,7 Prozent im Vergleich zum Augustwert des Vorkrisenjahres 2019. Insbesondere beim Tagungstourismus und der Normalisierung des internationalen Reiseverkehrs geht es jedoch aufgrund fortbestehender Einreiseverbote und sonstiger Reisebeschränkungen weiterhin nur langsam voran. Mit den verlängerten Überbrückungs- und Neustarthilfen steht die Bundesregierung der Branche weiterhin zur Seite.
Text: PM Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am Dienstag, 3. November, die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung von Landstromanlagen in Kraft gesetzt, nachdem dieser zuvor alle Bundesländer zugestimmt hatten. Damit stellt der Bund den Ländern bis 2023 insgesamt 176 Millionen Euro Finanzhilfen für die Errichtung von Landstromanlagen in See- und Binnenhäfen zur Verfügung.
„Wir machen einen großen Schritt in Richtung einer flächendeckenden umwelt- und klimafreundlichen Landstromversorgung in deutschen Häfen, wie wir sie im Koalitionsvertrag versprochen haben“, so Altmaier. „Auch wenn die Schifffahrt gemessen an ihrer Transportleistung bereits einer der umweltfreundlichsten Verkehrsträger ist, müssen wir die maritime Energiewende weiter voranbringen.“
Landstromanlage am Cruise Center Altona, Foto: Jens Meyer
Durch Landstrom können sich Schiffe während ihrer Liegezeit im Hafen mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen und ihre bordeigenen Dieselgeneratoren zur Stromerzeugung abschalten. Bei großen Container- und Kreuzfahrtschiffen werden Leistungen in der Größenordnung zwischen 4 und 16 MW abgerufen, was etwa dem Strombedarf kleinerer Städte entspricht. Dadurch können neben Luftschadstoffen wie Stickstoff- und Schwefeloxiden auch klimaschädliche CO2-Emissionen sowie Lärm und Vibrationen besonders in Hafeninnenstädten vermieden werden. Durch die Finanzhilfen des Bundes werden die Länder finanziell in der Lage sein, die mitunter sehr teuren Landstrominfrastrukturen in ihren Häfen auszubauen.
Altmaier: „Die Länder können die Finanzhilfen ab sofort abrufen und so ihre Häfen mit unserer Unterstützung unter Landstrom setzen. Damit wird die ‚blaue Wirtschaft‘ ein Stück weit grüner.“
Die Bundesregierung wird sich an den Maßnahmen der Länder in den Jahren 2020 und 2021 mit 75 % beteiligen, um eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten und COVID-19 bedingte Verzögerungen zu vermeiden. Ab 2022 wird der Bund die Länder noch mit 50 % unterstützen.
In einem Memorandum of Understanding, das Bundeswirtschaftsminister Altmaier im Oktober 2019 mit den Ländern geschlossen hatte, wurden den Ländern noch weitere Maßnahmen zugesagt, um die Nutzung der Anlagen zu verbessern. Dazu gehört die bereits in Kraft getretene Möglichkeit, Seeschiffen bei den Netzentgelten auch Tagesleistungspreise anzubieten, sowie eine Reduzierung der EEG-Umlage für Seeschiffe auf 20%, die mit der aktuellen EEG-Novelle umgesetzt wird. In Kürze soll noch eine EU-Initiative gestartet werden, um die Nutzung von Landstrom in europäischen Häfen generell zu verbessern.
Text: PM Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Zu den Hilfsmaßnahmen sprach an Bord-Chefredakteur Michael Wolf mit dem maritimen Koordinator der Bundesregierung, Norbert Brackmann.
MW:Mit „Debt Holidays“ sollen Kreuzfahrtreedereien für ein Jahr die Schuldentilgung ihrer mit Hilfe staatlicher Exportkreditgarantien finanzierten Kreuzfahrtschiffe aussetzen können. Wie weitreichend ist diese Hilfe, welches Volumen umfasst es?
NB: Aktuell sichert der Bund über Exportkreditgarantien Finanzierungen von in Deutschland gefertigten Kreuzfahrtschiffen in Höhe von rund 25 Mrd. Euro ab. Für diese Finanzierungen können Kreuzfahrtreedereien für die Dauer eines Jahres die Tilgungsraten, das entspricht zwei Raten, gegenüber den kreditgebenden Banken aussetzen.
MW: Wie funktioniert das im Detail?
NB: Die Reedereien müssen die Tilgungsaussetzung beantragen. Der Bund müsste diesen Anträgen eigentlich in jedem Einzelfall, d.h. pro Schiff, zustimmen. Das ist aber ein umständliches und bürokratisches Verfahren. Zur Vereinfachung erfolgt unsere Zustimmung zu diesen Anträgen auf Ebene der Reedereien. Damit geben wir das Signal in den Markt, dass man sich über die Genehmigung keine Sorgen machen muss: wir werden diese Anträge – unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – pauschal positiv bescheiden für diese beiden nächsten Raten.
MW: Haben Sie eine Übersicht, wieviel Neubauten das derzeit betrifft?
NB: Der Bund hat bereits mehreren Anträgen auf Stundung unter der „debt holiday“ Initiative zugestimmt. Insgesamt sind bisher fünf Anträge eingegangen. Das Volumen der zu stundenden Tilgungsraten beträgt rd. USD 1,2 Mrd. Für uns ist wichtig, dass die Reedereien die Mittel haben, ihre fälligen Raten bei den Werften zu bezahlen. So vermeiden wir Folgeprobleme bei den Werften und vor allem bei den mehr als 3000 Zulieferbetrieben. Um den Ausfall des gesamten Systems zu vermeiden, ist es wichtig, an der ersten Stelle einzugreifen und die Reedereien liquide zu halten, damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen können.
MW: Die meisten Neubauten werden von US-Reedereien bestellt. Inwieweit sind deutsche Reedereien betroffen?
NB: Das wäre z.B. AIDA als deutscher Ableger der britisch-amerikanischen Carnival Corporation.
MW: Das Programm kommt aber in erster Linie den Werften zugute.
NB: Der Schutz der Werften ist das höhere Ziel.
Die Reedereien haben in den letzten Jahren gut verdient und derzeit auch noch ein finanzielles Polster. Da wir aber nicht wissen, wie lange diese schwierige Situation anhält, dürfen wir auch keine Strukturen komplett zerschlagen. Was nutzen neugebaute Schiffe, wenn die niemand abnimmt?
MW: Wie beurteilen Sie selbst die Lage der Kreuzfahrt und der Werften im deutschen Bereich?
NB: Im Moment ist der Markt völlig zusammengebrochen. Wenn gebuchte Urlaubsreisen aufgrund von COVID-19 storniert werden und bereits gezahlte Beträge zurückerstattet werden müssen, dann kann das für Reiseveranstalter existentielle Probleme verursachen. Das gilt auch für die Kreuzfahrtbranche. Die Bundesregierung hat eine freiwillige Gutscheinlösung eingeführt, durch die es Reiseveranstaltern ermöglicht wird, den Reisenden statt der sofortigen Erstattung der Vorauszahlungen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anzubieten. Ich kann nur dafür werben, dass Urlauber die Gutscheine in Anspruch nehmen. Die Gutscheine gewährleisten die volle Werthaltigkeit der getätigten Anzahlung – übrigens auch für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters. Auf der anderen Seite mindern sie gerade das Insolvenzrisiko, weil die Reiseveranstalter nicht auf einen Schlag alle Anzahlungen zurückerstatten müssen und damit in Liquiditätsprobleme kommen. Unser Anliegen ist es dabei, die unvermeidbaren Verluste so klein wie möglich zu halten. Die aktuelle Situation hat aber auch psychologische Auswirkungen. Einige Länder haben Schiffen die Zufahrt in die Häfen verweigert – sogar Schiffen, die unter der eigenen Landesflagge fahren. Zum Beispiel Malta, das einem Schiff einer deutschen Reederei, das unter maltesischer Flagge fährt, die Einfahrt in den Hafen von Valletta verweigert hat. Dadurch sind Szenen entstanden, die bei den Touristen abschreckende Wirkung hatten. Wir können nicht einschätzen, wie so etwas das mittelfristige Buchungsverhalten beeinflusst. Insgesamt kommen wir zu der Einschätzung, dass die Reeder 2021 und wahrscheinlich auch 2022 kein neues Schiff in Auftrag geben werden. Wegen der Vorläufe, die so etwas hat, könnten dann frühestens Mitte der zwanziger Jahre Schiffe wirklich wieder auf Kiel gelegt werden. Immer vor dem Hintergrund, dass die Werften keinen Leerlauf haben und so größerer Schaden abgewendet werden kann.
MW: Würden Sie heute mehr tun können, wenn die deutschen Reedereien ihre Schiffe unter deutscher Flagge fahren lassen würden, oder ist das irrelevant?
NB: Das ist natürlich nicht irrelevant. Alle Pakete, die wir im Moment schnüren, dienen dem Wiederaufschwung der deutschen Wirtschaft und zielen ab auf die Vorhaben in Deutschland. Diese Unterstützung der Wertschöpfung im eigenen Land ist von der EU-Kommission abgesegnet. Bei der Prüfung, ob es sich um ein Vorhaben in Deutschland handelt, haben Schiffe unter deutscher Flagge auf jeden Fall Vorteile.
„Dept Holidays“ für Kreuzfahrtreedereien Mit Ausbruch der Corona-Krise ist das Kreuzfahrtgeschäft zum Erliegen gekommen. Weltweit haben Reedereien ihren Geschäftsbetrieb nahezu eingestellt. Die schlagartig verschlechterte Ertragslage der Reedereien wirkt sich auch auf die europäischen Werften und deren Orderbücher negativ aus. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund fehlender Liquidität Schiffsbestellungen storniert und Neubau-Investitionen verschoben werden. Dies hätte fatale Auswirkungen für Tausende von Beschäftigten – sowohl in der europäischen Werftindustrie als auch bei den zahlreichen Zulieferbetrieben. Die für den Erwerb neuer Kreuzfahrtschiffe notwendigen Finanzierungen werden regelmäßig über staatliche Exportkreditgarantien abgesichert. Allein Deutschland sichert so aktuell Zahlungsverpflichtungen für Finanzierungen von in Deutschland erstellten Kreuzfahrtschiffen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro ab. Um Liquiditätskrisen bei den Kreuzfahrtreedereien vorzubeugen, haben sich die Regierungen in Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien und Norwegen auf Prinzipien verständigt, wie Kreuzfahrtreedereien die Schuldentilgung ihrer Schiffe aussetzen können, sogenannte „Debt Holidays“. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium. „Die nun mit den europäischen Partnern getroffene Vereinbarung hilft der maritimen Wirtschaft in Deutschland und deren Zulieferern. Wir sorgen für eine Liquiditätsentlastung bei den Kreuzfahrtreedereien und stabilisieren damit in der aktuellen Krisensituation die langjährigen Geschäftsbeziehungen der europäischen Werften. Die ergriffenen Maßnahmen dienen so auch dem Schutz Tausender von Arbeitsplätzen. Zugleich reduzieren wir für den Bund das Risiko des Ausfalls der staatlich abgesicherten Schiffsfinanzierungen“, so der maritime Koordinator der Bundesregierung Norbert Brackmann. Reedereien, die eine Aussetzung der Schuldentilgung beantragen möchten, können sich ab sofort über ihre kreditgebenden Banken (ECA-Agenten) an die jeweiligen staatlichen Exportkreditagenturen wenden. JPM
Video der Meyer Werft-Gruppe zu COVID-19 und die Auswirkungen
Video: Meyer Werft
Foto: BMWi/Susanne Eriksson ; Inklusive Update vom 22. Mai 2020
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