In der jüngsten Aktualisierung der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA) sind auch Kreuzfahrten wieder ein Thema. Das Auswärtige Amt in Berlin rät von Kreuzfahrten mit Start- und Zielhäfen im Ausland danach ab. Grund ist das auch in Europa wieder unübersichtlicher werdende Infektionsgeschehen. Diese Information hat aber nicht die Bedeutung einer Reisewarnung. Es sind allgemeine Informationen des Auswärtigen Amtes.
Der Hinweis der Berliner Behörde betrifft dabei den Fall einer möglichen Quarantäne. „Es besteht das Risiko, dass im Falle eines COVID-19-Ausbruchs an Bord eines Kreuzfahrtschiffes von den zuständigen Behörden im Ausland eine mehrtägige Schiffsquarantäne verhängt werden darf“, so das Auswärtige Amt.
Da für die Häfen in den meisten EU-Ländern die lokalen Gesundheitsbehörden und Ämter zuständig sind, können hier Reedereien und Regierungsabkommen nur bedingt helfen. Die Hoheit über die Erlaubnis zur Ein- und Ausschiffung von Passagieren liegt auch in Deutschland bei den jeweiligen Gesundheitsämtern der Hafenstädte. Die Bundespolizei prüft als Grenzschutzbehörde allein die Gültigkeit der Reisedokumente.
Deshalb unterliegen die Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung in den Häfen den jeweiligen Kommunen. Die Ausschiffung von infizierten Passagieren in einem Hafen darf dann auch verboten werden, wenn ein infizierter Passagier keine Symptome hat oder medizinische Hilfe benötigt.
Der Passagier muss unter Umständen bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses an Bord des Kreuzfahrtschiffes in einem gesonderten Bereich bleiben.
In solchen Fällen wäre laut Außenamt ein gebuchter und vom Veranstalter geplanter Rücktransport nach Deutschland nicht mehr möglich. Es entstehen dann auf jeden Fall zusätzlich Kosten.
Flusskreuzfahrten innerhalb der EU und des Schengenraums mit besonderen Hygienekonzepten sind laut Amt von diesem Rat ausgenommen. Ausgenommen sind auch Kreuzfahrten auf Schiffen mit spezifischen Hygienekonzepten, deren Reise in einem deutschen Hafen beginnt und ohne ein Anlegen in einem ausländischen Hafen wieder in einem Hafen in Deutschland endet.
Bei den Reedereien wird mit Blick auf mögliche Corona-Infektionen an Bord auf die eigenen Vorkehrungen gesetzt. So wird im Fall einer erforderlichen Quarantäne ein kostenfreier Rücktransport angeboten. Auch eine von einer regionalen Hafen- und Gesundheitsbehörde angeordnete Quarantäne an Land wird von den Reedereien übernommen.
Grundsätzlich empfehlen aber alle Reedereien ihren Passagieren den Abschluss einer Auslands-Krankenversicherung für die Übernahme der Behandlungskosten nach der Ausschiffung in einem Hafen im Ausland. FB